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AGB
Allgemeines
Für Verträge zwischen Verkäufer und Käufer gelten ausschließlich die nachstehenden Geschäftsbedingungen. Alle Angebote sind in der Preisstellung und nach Liefermöglichkeit freibleibend. Die Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur wirksam, wenn diese vom Verkäufer ausdrücklich schriftlich bestätigt werden.
Vertragsabschluss
Abschlüsse, Aufträge, Bestellungen und Vereinbarungen werden erst durch schriftliche Auftragsbestätigung des Verkäufers oder durch dessen Lieferung/Leistung verbindlich, wobei im letzteren Fall die Rechnung die Auftragsbestätigung ersetzt. Das gleiche gilt auch für Ergänzungen, Abänderungen und Nebenabreden. Die zum Angebot gehörenden Unterlagen wie Prospekte, Zeichnungen, Abbildungen, Gewichts- und Durchbruchs-, sowie Größenangaben etc. sind, soweit nicht ausdrücklich auf Verlangen des Käufers als verbindlich bezeichnet, nur annähernd maßgebend und nicht Vertragsbestandteil. Erfolgt die Bestellung oder Auftragsbestätigung ohne nähere Beschaffenheits- oder Preisvereinbarungen, so sind die Angaben in den jeweils aktuell gültigen Katalogen, Prospekten, Preislisten oder vergleichbaren Unterlagen des Verkäufers maßgebend. Die Angebote des Verkäufers sowie seine Angaben in Prospekten, Katalogen, Waren- und Preislisten, sind freibleibend. Der Verkäufer behält sich vor, die Waren mit Abweichungen gegenüber etwaigen Darstellungen in Katalogen, Prospekten oder vergleichbaren Unterlagen zu liefern, soweit dies aus verarbeitungstechnischen Gründen der Beschaffenheit sowie zum Zwecke der Anpassung an Marktbedürfnisse notwendig oder sinnvoll erscheint.
Zahlungsbedingungen
Soweit nichts anderes vereinbart, ist die Zahlung sofort ohne Abzug zu leisten. Erfolgt die Zahlung nicht spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum, befindet der Käufer sich im Verzug, ohne dass es einer gesonderten Mahnung bedarf. Bei Überschreitung des Fälligkeitsdatums der Rechnung gelten die gesetzlichen Verzugszinsen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
Preise/ Steuern
Sämtliche Preise und Angaben verstehen sich, soweit es nicht ausdrücklich anders angegeben oder vereinbart ist, als inklusive. Bei Baumaterialien werden die Preise zuzüglich der zum Lieferzeitpunkt gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer benannt. Für Gebrauchsgegenstände findet § 25a UStG. (Differenzbesteuerung) Anwendung. Es erfolgt also hierbei in der Rechnung keine gesonderte MWSt.-Ausweisung. Kunden die zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, können insoweit keine Vorsteuer gegenüber dem Finanzamt geltend machen.
Eigentumsvorbehalt
Der Verkäufer behält sich das Eigentum und das Verfügungsrecht an dem Kaufgegenstand bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Vertrage vor. Soweit der Kaufgegenstand wesentlicher Bestandteil des Grundstücks geworden ist, verpflichtet sich der Käufer, bei Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungstermine dem Verkäufer die Demontage der Gegenstände, die ohne wesentliche Beeinträchtigung des Baukörpers ausgebaut werden können, zu gestatten und ihm das Eigentum an diesen Gegenständen/diesem Gegenstand zurückzuübertragen. Beeinträchtigt der Käufer die vorgenannten Rechte des Verkäufers, so ist er zum Schadensersatz verpflichtet. Die Demontage und sonstige Kosten gehen zu Lasten des Käufers. Wird der Kaufgegenstand (bzw. werden die Kaufgegenstände) mit einem anderen fest verbunden, so überträgt der Käufer, falls hierdurch Forderung oder Miteigentum entstehen, seine Forderung oder sein Miteigentumsrecht an dem neuen Gegenstand an den Verkäufer und zwar in Höhe der vertraglich geschuldeten Forderung. Der Käufer ist verpflichtet dem Verkäufer unverzüglich Anzeige zu erstatten, wenn er in Eigentum des Verkäufers stehende Gegenstände, Pfändungen vorgenommen werden oder wenn Dritte Rechte an diesen Gegenständen geltend machen. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen der Waren sind unzulässig. Der Käufer ist berechtigt die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten oder weiter zu veräußern, solange er nicht mit Forderungen beim Verkäufer in Verzug ist. Zur Absicherung der Ansprüche des Verkäufers tritt der Käufer bereits jetzt Forderungen – gleich aus welchem Rechtsgrund – sicherungshalber an den Verkäufer ab, die der Käufer im Hinblick auf die an ihn veräußerte Ware erwirbt, also insbesondere Ansprüche aus dem Weiterverkauf, unerlaubte Handlung oder Versicherungsansprüchen. Der Verkäufer nimmt diese Abtretung an. Die Offenlegung dieser Abtretung unterbleibt, solange der Käufer dem Verkäufer gegenüber nicht in Verzug gerät. Der Käufer ist jederzeit verpflichtet dem Verkäufer die erforderlichen Auskünfte zu erteilen sowie Unterlagen über diese abgetretenen Forderungen auszuhändigen.
Ansprüche und Rechte des Käufers wegen Rechts- und/oder Sachmängeln (Gewährleistung)
Sofern es sich um einen gebrauchten (antiken) Artikel handelt, wird der Kaufgegenstand verkauft wie besichtigt. Da die Waren zum größten Teil antik oder, soweit es sich bei den Waren um Repliken handelt, von Hand gefertigt sind, sind Beschaffenheitsabweichungen in Form, Maßen/Größe, Struktur und Farbe insbesondere bei Baumaterialien, Fliesen, Metall- und Holzprodukten von der Natur der Sache gegeben. Sie stellen daher keinen Mangel dar. Unabhängig davon wird für diese Gegenstände die Verjährungsfrist auf 1 Jahr beschränkt (§ 475 Abs. 2 BGB). Ist der Vertragsinhalt der Verkauf eines Kachelofens bzw. Kamins, so gilt insbesondere folgendes: Vereinzelt werden aus Gründen der Optik sogenannte Anrestaurierungen am Ofengewände vorgenommen. Hierbei kann es im Verlauf der Zeit vereinzelt zu Haarrissen oder leichten Verfärbungen kommen. Einen Mangel stellt dies nicht dar. Der Aufbau des Kachelofens/Kamins ist nicht Vertragsbestandteil. Er wird vom Verkäufer daher nicht geschuldet. Es ist Sache des Käufers, einen Ofensetzer bzw. Kaminbauer seiner Wahl mit dem Aufbau des Ofens/ Kamins zu beauftragen. Der Verkäufer ist auf Wunsch des Käufers lediglich bei der Benennung eines Ofensetzers/Kaminbauers behilflich. Der Ofensetzer bzw. Kaminbauer ist der direkte Vertragspartner für den Aufbau des Ofens/Kamins und der sich hieraus ergebenen vertraglichen und sonstigen Verpflichtungen. Für etwaige vom Ofensetzer/Kaminbauer verursachte Schäden haftet daher der Verkäufer nicht. Eine Garantie für die Qualität der Arbeit des Ofensetzers/Kaminbauers übernimmt der Verkäufer nicht. Der Käufer ist verpflichtet eigenverantwortlich zu klären, ob der Ofen/Kamin, den Räumlichkeiten entsprechend seiner Zwecke eingebaut werden kann oder darf. Ebenso ist es Sache des Käufers, dafür Sorge zu tragen, dass die bautechnischen Gegebenheit vor Ort geeignet sind, den Ofen zu installieren. Hierfür übernimmt der Verkäufer keine Garantie. Ist der Kauf für beide Seiten ein Handelsgeschäft, so gelten die §§ 377, 378 HGB.
Lieferung/Erfüllungsort
Erfüllungsort ist der Geschäftssitz des Verkäufers. Wird die Ware an den Käufer versandt, so geht die Gefahr auf ihn über, sobald die Ware dem Spediteur, Frachtführer oder einer sonst zur Versendung bestimmten Person oder Anstalt vom Verkäufer übergeben worden ist. Dies gilt auch, wenn die Auslieferung durch Fahrzeuge oder Mitarbeiter des Verkäufers erfolgt. Kachelöfen und Kamine sowie antike Möbel und sonstiges antikes Interieur ab 3.000,00 € Warenwert, wird vom Verkäufer auf seine Kosten versichert und bundesweit frei Haus geliefert. Fliesen und sonstige Baumaterialien, ob antik, reproduziert oder neu, werden unfrei ab dem Warenlager des Verkäufers in Risum-Lindholm oder Sylt geliefert, entsprechend anfallende Frachtkosten gehen zu Lasten des Käufers und werden diesen, auch wenn von der Verkäuferseite aus verauslagt gesondert in Rechnung gestellt. Erfolgt eine Lieferung anstatt der Spedition mit einem Fahrzeug des Verkäufers, ist der Verkäufer berechtigt eine Kilometerpauschale zu erheben. Für den Verpackungsaufwand wird vom Verkäufer 1,5 % des Netto-/Warenwertes berechnet. Kosten für die Entsorgung von Verpackungsmaterialien und Paletten können vom Käufer gegenüber der Forderung des Verkäufers nicht in Abzug gebracht werden. Diese Gegenstände werden mit der Übergabe des Kaufgegenstandes auf den Käufer übereignet. Lieferungen ins Ausland werden nur gegen Vorkasse, Lieferungen in kleinerem Umfange, insbesondere bei Erstaufträgen oder wenn frühere Lieferungen nicht pünktlich bezahlt wurden, nur gegen Nachnahme ausgeführt. Für den Fall, dass wir die Lieferung von Ware vornehmen, erfolgt dies nur bis Bordsteinkante der vom Käufer benannten Lieferanschrift.
Lieferzeit
Im Regelfall steht dem Verkäufer eine Lieferfrist von 3 Monaten, beginnend mit dem Tage der Bestellung bzw. des Vertragsabschlusses zu. Der Verkäufer ist zu Teillieferungen berechtigt. Die Anlieferung der Ware sowie Fristen sind nur dann verbindlich, wenn sie vom Verkäufer schriftlich bestätigt werden. Handelt es sich um eine Sonderanfertigung aufgrund von Entwürfen, Bildern, Mustern, Zeichnungen oder sonstigen Unterlagen des Käufers, beginnt die Lieferfrist erst beim Eingang dieser Unterlagen beim Verkäufer. Nachträgliche Änderungswünsche des Käufers setzen die sogenannte Lieferfrist erneut in Gang. Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund von Umständen, auf die der Verkäufer keinen Einfluss hat, hat der Verkäufer auch bei der Vereinbarung der vorgenannten Lieferfrist oder eines Liefertermins nicht zu vertreten. Dauert eine solche Behinderung länger als 3 Monate, kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten. Der Käufer kann – nach Setzung einer angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsbegründung – vom Vertrag zurücktreten. Die Nachfrist hat mindestens einen Monat zu betragen.
Umtausch/Rücknahme
Ein Umtausch der Waren ist ausgeschlossen. Eine entgeltliche Rücknahme bleibt dem Verkäufer vorbehalten und muss schriftlich bestätigt sein. Fliesen und sonstige Baumaterialien, ob antik oder neu, insbesondere bei nicht mehr vom Verkäufer benötigten Material erstattet der Verkäufer bei bestätigter Rücknahme 75 % des ursprünglichen Warenwertes. Rücklieferungen gehen zu Lasten des Käufers.